Das Sozialgericht München entschied am 09.02.2024 (S 18 KR 1747/23 ER), dass der Antragsteller nicht deshalb an der Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens zur Geltendmachung von Krankengeld gehindert sei, weil er über nennenswertes Kapitalvermögen verfüge. Den einschlägigen Rechtsgrundlagen sei insoweit keine Regelung zur vorrangigen Verwertung vorhandenen Vermögens zu entnehmen.
Mit Urteil vom 22.12.2023 entschied das Sozialgericht München, dass die Tätigkeit als Erzieher in einer Kita im Hinblick auf das erhöhte Ansteckungsrisiko mit Covid 19 mit einer Tätigkeit in der Krankenpflege oder in einem Laboratorium vergleichbar sei. Im Ergebnis könne die Ansteckung mit Covid 19 daher auch bei Erziehern als Berufskrankheit geltend gemacht werden.
Das Sozialgericht Nürnberg entschied im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens (S 7 KR 574/23 ER), dass eine Ordensschwester (Nonne) versicherungspflichtig in der GKV sein kann, wenn die ihr übertragenen Aufgaben nicht ausschließlich religiösen Zwecken dienen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 26.10.2023 (C-307/22), dass in der DS-GVO das Recht der Patienten verankert sei, die erste Kopie der Patientenakte zu erhalten, ohne für die zu erstellenden Kopien zu bezahlen. Hierneben müsse der Patient sein Akteneinsichtsgesuch auch nicht begründen.
Das Sozialgericht München hat im Rahmen eines Antrages auf einstweilige Anordnung (Az.: S 19 KR 792/23 ER) entschieden, dass eine Fybromyalgie eine schwerwiegende Erkrankung darstellen kann, die bei Betroffenen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann. In diesem Einzelfall erkannte das Gericht den Anspruch auf Versorgung mit Cannaxan auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse an.
Der BGH (Urteil vom 15.02.2022, VI ZR 937/20) verlangt für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes die Berücksichtigung aller Faktoren (Schwere der Verletzungen, Leiden, Dauer des Leidens, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers) in einer Gesamtbetrachtung und gibt zu erkennen, dass eine rechnerisch zu ermittelnde sog. taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes der notwendigen Gesamtbetrachtung nicht gerecht wird.
Das OLG München, Endurteil v. 02.06.2021 – 10 U 7288/20 entschied, dass die Angabe von Vergleichsfällen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nur dann als Einschätzungsgrundlage für die Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind, wenn konkrete Ausführungen zur Vergleichbarkeit der herangezogenen Fälle mit dem zu entscheidenden Fall gemacht werden.
Das Landgericht Dortmund entschied am 4.3.2021 (4 O 152/19), dass die Klinik
für den Sturz eines narkotisierten Patienten im Aufwachraum haftet.
Darstellung der fachlichen Meinung des Herrn RA Erkan Ogurtan zur Impfflicht im Rahmen der Coronapandemie. Link: https://www.prosieben.de/tv/taff/video/2021150-weltweite-diskussion-ich-lasse-mich-nicht-impfen-und-nun-clip
Die positive Indizwirkung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ärztlichen Dokumentation greift nicht, wenn die verwendete Dokumenatationssoftware nicht kenntlich macht, ob und dass Änderungen nachträglich eingefügt worden sind.
Meißner, A., & Ogurtan, E. (2018), Rechtliche Aspekte der pflegerischen Aufklärung im Schmerzmanagement, Schmerz und Schmerzmanagement, (3), 17–22.